Hybridbrief  national,  Gültig  ab 01.12.2017

 

Allgemeiner  Teil

 

1.1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

1.1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im  Folgenden  „AGB“)  gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der  BWPOST Böblingen GmbH (im  Folgenden  „BWPOST“)  und ihren Kunden (im  Folgenden „Kunde“ oder  „Absender“)  für Dienstleistungen des  Hybridbrief-Portals  www.bwpost-boeblingen.digital innerhalb Deutschlands.

1.1.2  Als integrierter  Bestandteil  dieser  AGB  gilt  die „Hybridbrief“ -Leistungsbeschreibung (im  Folgenden „Leistungsbeschreibung“),  in  dem  das  Dienstleistungsangebot  näher  definiert ist.

1.1.3  Bei  dieser  Leistung handelt  es sich  nicht  um  eine Leistung  des Universaldienstes im  Sinne  des  Postgesetzes  in der jeweils gültigen  Fassung (PostG).

 

1.2  Registrierung, Kündigung

1.2.1 Für die Registrierung von Privatpersonen zur  Nutzung des  Hybridbrief-Portals ist  die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie deren Hauptwohnsitz in Deutschland Voraussetzung; dies gilt auch für Unternehmer, welche natürliche Personen sind. Unternehmen,  welche als juristische Personen,  Personengesellschaften oder  als  sonstige rechtsfähige Einrichtungen das  Hybridbrief-Portal  nutzen,  müssen ihren  Sitz  in  Deutschland  haben.

1.2.2  Durch den Abschluss  der  auf  www.bwpost-boeblingen.digital richtigen und vollständigen Registrierung gibt  der  antragstellende Kunde sein Einverständnis zur  Einrichtung eines  Hybridbrief-Postfaches nach Maßgabe dieser  AGB  ab.

1.2.3 BWPOST behält sich vor, das Einrichten eines Hybridbrief-Postfaches bei Vorliegen wichtiger Gründe abzulehnen, insbesondere wenn

-  der  Kunde minderjährig oder  geschäftsunfähig ist,

-  der  Kunde  die zur  Registrierung  erforderlichen Daten nicht  vollständig oder  nicht  richtig angibt,

sonst begründete Zweifel zur Identität, Rechtsfähigkeit oder Rechtspersönlichkeit des Kunden bestehen und auch auf

entsprechende Aufforderung nicht aufgeklärt werden können,

-  begründeter  Verdacht  des Missbrauchs  und/oder  Gefährdung  eines Kommunikations-,  Post-  und  Beförderungsdienstes

sowie damit zusammenhängender Leistungen vorliegt,

-  sonstige Umstände vorliegen, die BWPOST das Eingehen eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unzumutbar machen.

-  der  Kunde  das  Hybridbrief-Postfach länger  als 6  Monate  nicht  nutzt;

-  der  Kunde  gegenüber  BWPOST  mit Zahlungsverpflichtungen im  Verzug  ist;

-  der  Kunde wiederholt  oder  gröblich gegen wesentliche Pflichten  aus dem  Vertragsverhältnis,  dieser  AGB  oder  Gesetz verstößt;

-  wenn die Voraussetzungen einer  Sperre gemäß  Punkt  6.1.1. bestehen,

1.2.4  Der  Kunde kann jederzeit  das  Hybridbrief-Postfach kündigen,  indem  der  Kunde  die Kündigung  per 
E-Mail  an info@bwpost-bb.de  mit dem  Betreff  „Kündigung“ übermittelt.  BWPOST  kann das  Hybridbrief-Postfach kündigen, insbesondere wenn der  Kunde  schuldhaft  in  die Urheberrechte,  gewerblichen Schutzrechte oder  Namensrechte der  BWPOST  oder Dritter  eingreift.

 

1.3  Vertragsverhältnis

1.3.1  Das  Vertragsverhältnis zwischen dem  registrierten Kunden  und  BWPOST  kommt  mit  dem  Anklicken  des Buttons „Sendung zahlungspflichtig verschicken“ zustande.

1.3.2  Entspricht  eine Sendung  nicht  den Bestimmungen der  Leistungsbeschreibung  und dieser  AGB,  insbesondere Punkt 1.6.,  steht  es  BWPOST  frei,  die Erstellung und Versand der  Sendung zu verweigern.

 

1.4  Allgemeine  Maßgrenzen

Die Briefsendung soll minimal 1 ein- bzw. doppelseitig bedrucktes A4-Blatt, jedoch maximal 20 doppelseitig bedruckte A4-Blätter beinhalten.

 

1.5  Leistungsumfang

1.5.1  Lettershopleistungen

Die Lettershopleistungen  (Druck,  Kuvertierung,  Postfertigung  der  Sendungen)  werden von dem  von  BWPOST  beauftragten Subunternehmer  erbracht.

1.5.2  Beförderung

BWPOST  befördert nach  den Bedingungen dieser  AGB  adressierte Sendungen,  welche entsprechend  der  Leistungsbeschreibung über  das  Hybridbrief-Portal  elektronisch übermittelt  und zur Beförderung in Auftrag gegeben werden. Die elektronische Übermittlung der Inhalte der Sendung in Form des Hochladens erfolgt nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und die Beförderung der erstellten Briefsendungen nach Maßgabe des Punktes 3.

 

1.6  Von der  Leistung  ausgeschlossene  Inhalte  bzw. Sendungen

BWPOST ist nicht verpflichtet, die vom Kunden hochgeladenen und zur Beförderung in Auftrag gegebenen Inhalte der Sendungen zu prüfen. Sollten diese aber  auf  Grund  ihrer  Eigenschaften bzw. Beschaffenheit  gegen Gesetze verstoßen,  für das Betriebssystem  des  Hybridbrief-Portals  ungeeignet  sein und  BWPOST  wird dies bekannt,  werden  diese Sendungen von  BWPOST  nicht bearbeitet  und von  der  Beförderung ausgeschlossen.

 

1.7  Ermittlung  und Bezahlung  von Entgelten

1.7.1  Der  Kunde ist  verpflichtet,  für  jede von ihm  in  Anspruch genommene Leistung  von BWPOST  nach Maßgabe der  jeweils geltenden Preisliste,  das  ihm  im  Hybridbrief-Portal  bekanntgegebene Entgelt  nach Wahl  der  vorgegebenen  Zahlungsart  zu zahlen.

1.7.2 Die Bezahlung erfolgt bei der Auftragserteilung mittels Rechnung am Ende des Monats.

Eventuell anfallende Überweisungs- und/oder Bankspesen sind vom Kunden selbst zu tragen.

1.7.3  Zugestellte Briefsendungen,  die  BWPOST  im  ungeöffneten Zustand  zur  Rücksendung an  den Absender  übergeben werden, müssen nicht  mehr  freigemacht  werden (z.B. nachträgliche Annahmeverweigerung).

1.7.4  Einwendungen gegen  die  bezahlten Entgelte sind vom  Kunden innerhalb von 3  Monaten ab  Rechnungsdatum  bei  BWPOST schriftlich zu  erheben;  andernfalls gilt  die Entgeltforderung  von BWPOST  als anerkannt.

 

1.8  Auskünfte  über  Briefsendungen

1.8.1  BWPOST  gibt,  soweit  nicht  gesetzlich ausdrücklich anders bestimmt  ist,  Auskünfte über  Briefsendungen nur  dem  Absender oder  dem  Empfänger,  wenn  der  Nachfragende seine Berechtigung glaubhaft  macht  und die wesentlichen Merkmale  der Sendung angibt.

1.8.3 Informationen und nähere Auskünfte erteilt BWPOST unter der Tel. Nr.:  07031 76387 - 0

 

2  Aufgabe

2.1 Nachdem der Kunde den Button „Sendungen zahlungspflichtig verschicken“ angeklickt hat, wird die Sendung der weiteren Verarbeitung und Beförderung zugeführt.

2.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er BWPOST nach „Sendung zahlungspflichtig verschicken“ erteilt.

2.3  Einschreiben: 

Einschreiben werden zurzeit im Hybridbrief-Portal noch nicht angeboten.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Sendungen vor Abgabe auf die Richtigkeit des Inhalts, der Empfängeradresse und der Druck- und Versandoptionen hin, zu überprüfen. Sendungen, die durch eigenes Verschulden falsch in Auftrag gegeben wurden, werden nicht zurück erstattet.

 

Abgabe

Die Abgabe der Briefsendungen erfolgt im Wege der Zustellung (Punkt 3.4).

 

3.1 Empfänger

3.1.1 Empfänger einer Briefsendung ist die in der Anschrift angegebene (natürliche oder juristische) Person.

3.1.2  Bei  Briefsendungen,  in  deren Anschrift  keine  natürliche Person angegeben ist,  werden an  eine Person abgegeben,  die kraft  Gesetzes,  kraft  rechtsgeschäftlicher  Vollmacht,  kraft  Postvollmacht  oder  kraft  Anstaltsordnung zur  Übernahme berechtigt  ist. Der kraft Gesetzes zur Übernahme Berechtigte hat im Zweifelsfall seine Berechtigung gegenüber BWPOST glaubhaft zu machen.

 

3.1.3  Für  verstorbene Empfänger  eingeschriebene Briefsendungen  werden als unzustellbar  behandelt,  soweit  sie  nicht  an einen Übernahmeberechtigten kraft  (Post-)  Vollmacht  abgegeben  werden können.  Nicht  eingeschriebene Briefsendungen werden an ein  geschäftsfähiges  Familienmitglied abgegeben,  welches mit  dem  Verstorbenen bis zu  seinem  Tod im gemeinsamen Haushalt  gelebt  hat.

 

3.2  Übernahmeberechtigte

 

3.2.1  Ist  der  Empfänger  ein Rechtsanwalt oder  Notar,  dessen Kanzlei  von einem  Stellvertreter  oder  Substituten  geführt wird,  werden für  den Empfänger  einlangende Briefsendungen an  den Stellvertreter  oder  Substituten abgegeben.

3.2.2  Kraft  Anstaltsordnung

Ist  der  Empfänger  einer  Anstaltsordnung unterworfen,  werden Briefsendungen statt an  den Empfänger  an  die Person abgegeben,  die auf  Grund einer  Vereinbarung zwischen  dem  Leiter  der  Anstalt  und der  Zustellbasis zur  Übernahme  der  für die Angehörigen der  Anstalt  einlangenden Briefsendungen  berechtigt  ist.

Weigert sich der  Leiter  der  Anstalt,  eine solche Vereinbarung mit  der  Zustellbasis zu treffen,  werden  Briefsendungen an Empfänger,  die einer  Anstaltsordnung unterworfen sind,  nach  den  sonstigen Bestimmungen  der  AGB  behandelt.

3.2.3  Kraft  Postvollmacht  oder  rechtsgeschäftlicher  Vollmacht

3.2.4  Hat  der  Empfänger  eine Postvollmacht  erteilt,  können Briefsendungen statt an den Empfänger  auch an  die laut Postvollmacht  übernahmeberechtigte(n)  Person(en)  abgegeben werden.

Besteht  eine rechtsgeschäftlich  erteilte Vollmacht,  welche  gerichtlich oder  notariell  beglaubigt  wurde,  werden die Sendungen  gemäß  dem  Umfang  der  Vollmacht  dem  Bevollmächtigen ausgehändigt.

 

3.3  Übernahmebestätigung

 

3.3.1  Ist  die Übernahme bei  persönlicher  Übergabe einer  Sendung  zu bestätigen  hat  dies unter  Beifügung von Datum  und Unterschrift  des Übernehmers zu  erfolgen.

3.3.2  Wird die Briefsendung statt  an  den Empfänger  an eine andere Person abgegeben,  muss  diese  ihrer  Unterschrift  einen Vermerk  beifügen,  aus dem  ihre  Übernahmeberechtigung eindeutig erkennbar  ist.

 

3.4  Abgabe  durch Zustellung

 

3.4.1 Die BWPOST Böblingen GmbH übernimmt die gewerbliche Beförderung vom Druckdienstleister zum Empfänger nach Maßgabe dieser AGB nachzulesen unter https://boeblingen.bwpost.net/agb.html.

Soweit nicht abweichend vereinbart umfasst dies, die Abholung der Sendungen beim Druckdienstleister, die Erfassung und Sortierung im Briefzentrum und die Zustellung an den Empfänger.  

3.4.2 Die Briefsendungen werden an die auf der Sendung angegebene Abgabestelle zugestellt.

3.4.3 Briefsendungen werden in eine dafür vorgesehene Einrichtung (z.B. Postbriefkasten, Hausbrieffachanlage) eingelegt.

Ist  die Zustellung in einer  solchen  Vorrichtung nicht  möglich,  ist  die Anschrift  des Empfängers  nur  unter unverhältnismäßigen  Schwierigkeiten zu  erreichen oder  mit  Gefahr für den Zusteller  verbunden,  so  wird diese Briefsendung als unzustellbar  an  den  Absender  zurückgeschickt.

3.5  Unzustellbare  Briefsendungen

3.5.1 Briefsendungen sind unzustellbar, wenn keine Abgabe an den Empfänger, Übernahmeberechtigten oder Ersatzempfänger möglich ist.

 

3.5.2  Unzustellbare Briefsendungen werden an den Absender  zurückgesendet,  sofern  die Absenderkennung in Adressfeld gemäß  Vorlage erkennbar  ist  und  die Adresse des Absenders für  Rücksendungen bekannt  ist  oder  der  Absender  im  Zuge einer  von  BWPOST  durchgeführten Öffnung der  Briefsendung  ermittelt  werden kann. Der Absender ist für den Nachweis der korrekten Absenderkennung verantwortlich.

3.5.3 Nicht zurückgesendet werden Briefsendungen die von der Beförderung ausgeschlossen sind.

3.5.4  Briefsendungen  gelten insbesondere  dann als unzustellbar,  wenn -  der  Empfänger  die Annahme  der  Briefsendung verweigert oder  die Übernahmebestätigung nicht  leistet;

-  nach der  Aufgabe festgestellt  wird,  dass  die Briefsendung von der  Postbeförderung ausgeschlossen  ist;

-  die Empfängeradresse  ungenau  oder  unvollständig angegeben  ist

-  der  richtige Empfänger  nicht  ermittelt  werden kann;

-  die Empfangsberechtigung nicht nachgewiesen werden kann.

 

3.6  Unanbringliche  Briefsendungen

 

3.6.1 Briefsendungen die weder an den Empfänger abgegeben noch an den Absender zurückgegeben werden können wer- den als unanbringlich behandelt. Unanbringliche Briefsendungen werden nach Ablauf von sechs Monaten ab Feststellen der Unanbringlichkeit der Vernichtung zugeführt.

3.6.2  Der  Absender  erklärt  sich  bei  Aufgabe der  Briefsendung  damit einverstanden,  dass unanbringliche Briefsendungen nach Ablauf  einer  sechsmonatigen Frist  in  das  Eigentum  von BWPOST  übergehen.  BWPOST  ist  berechtigt,  den Inhalt der  Briefsendung nach Eigentumsübergang zur  Abdeckung  sämtlicher  Entgelte  im  Zusammenhang mit  der  ordnungsgemäßen Beförderung dieser  Sendung für  den Absender  durch Versteigerung zu verwerten.

 
3.7  Schadensfeststellung

 

3.7.1  Nach der  Aufgabe an  Briefsendungen wahrgenommene Schäden,  welche  die ordnungsgemäße Abgabe verhindern, werden,  soweit  dies  betrieblich  möglich ist,  von  BWPOST  behoben.

3.7.2  Lässt  die Art  des Schadens eine  Beschädigung oder  Minderung des Inhalts vermuten,  wird der  Umfang des Schadens nach Möglichkeit  im  Beisein  des  Absenders oder  des Empfängers festgestellt.

 

4  Rücktrittsrecht

Das Rücktrittsrecht  ist  bei  Nutzung des  Hybridbrief-Portals ausgeschlossen,  da  die  Sendung  nach  der  Spezifikation des Kunden angefertigt  wird.

 

5  Haftung

5.1  Haftung  der  BWPOST 

5.1.1  Gewährleistung

Die BWPOST  haftet  für  Schäden  nur  bei  vorsätzlicher  oder  grob fahrlässiger  Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten. Die Haftung der BWPOST ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Der von BWPOST zu leistende Schadenersatzbetrag beträgt höchstens EUR 75,-.

Eine über  die Wertangabe  bzw. den Maximalbetrag von EUR  75,- hinausgehende Haftung  durch BWPOST,  insbesondere für entgangenen  Gewinn,  Verzugsschäden,  Vermögensschäden,  Folgeschäden,  nicht  erzielte Ersparnisse,  Zinsverluste sowie Schäden aus  Ansprüchen  Dritter  gegen den Absender  ist,  ausgeschlossen. Der Versand der Briefsendungen auf dem Postweg erfolgt ohne Gewähr. BWPOST übergibt den produzierten Auftrag an externe Zustelldienste und hat auf die tatsächliche Zustellung keinen Einfluss.
5.1.2 Der Absender hat nachzuweisen, dass

-  er  einen Vertrag mit  BWPOST  abgeschlossen  hat;

-  BWPOST diesen Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

-  ein Schaden  in einer  bestimmten Höhe eingetreten  ist;

-  der  Schaden auf  die  nicht  ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch die BWPOST zurückzuführen ist.

 

 

5.2  Haftungsausschluss

5.2.1 Aufgrund unterschiedlicher Farbeinstellungen bei Bildschirmen und sonstiger Ausgabemedien kann es beim Drucken der elektronisch übermittelten Inhalte und Briefsendungen zu Farbabweichungen kommen; diesbezüglich ist die Haftung von BWPOST ausgeschlossen.

5.2.2  Die Haftung  durch BWPOST  ist  insbesondere ausgeschlossen,  wenn  der  Inhalt  bzw.  die Briefsendung  nicht  unter  eines der in Punkt  1.6  angeführten Verbote  fällt  oder  von einer  Behörde beschlagnahmt  oder  vernichtet  worden ist.

-  der  Absender  das  Hybridbrief-Postfach für rechtswidrige Zwecke  und/oder  missbräuchlich und/oder  sicherheits- /betriebsgefährdend verwendet.

 

5.3  Sonderregelungen für  Kaufleute  iSd HGB

Für Kaufleute iSd HGB gelten neben den allgemeinen die im Folgenden genannten weiteren Bestimmungen zusätzlich.

5.3.1  Rügepflicht

-  Dem  Absender  stehen Gewährleistungs-  und Schadenersatzansprüche nur  zu,  wenn Mängel  und  Verzögerungen innerhalb einer  Woche nach Abgabe  der  Briefsendung schriftlich gerügt  werden.

-  Augenscheinliche Beschädigungen oder  Teilverluste sind  über  die  Rügepflicht  gem. dem  vorigen Absatz  hinaus an  dem  der Abgabe der  Sendung folgenden  Werktag (ausgenommen  Samstag)  schriftlich zu rügen.

-  Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Schadensmeldung, erlöschen alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.

-  Neben den oben  genannten Voraussetzungen muss der  Absender  zusätzlich  das  Vorliegen von Vorsatz  oder  grober

Fahrlässigkeit der BWPOST beweisen.

-  Ersatzansprüche gegen  BWPOST  sind  vom  Absender  innerhalb von  sechs Monaten ab  Kenntnis des Schadens  und Schädigers

gerichtlich geltend zu machen. In  diese Frist  wird  der  Zeitraum  zwischen Beginn und Abschluss  eines Verfahrens vor  der Regulierungsbehörde,  bis zu  einer  maximalen  Dauer  von  drei  Monaten,  nicht  eingerechnet.

-  Sind  Schaden und  Schädiger  unbekannt  beläuft  sich die allgemeine Frist  zur  Geltendmachung  des  Schadens auf  drei  Jahre, gerechnet  ab  Abschluss des Vertrages mit  BWPOST.

 

5.4  Haftung  des  Absenders

 

5.4.1  Der  Absender  einer  Briefsendung haftet  der  BWPOST  für  jeden Schaden,  der  infolge des Hochladens und der  Versendung der  von ihm  übermittelten Inhalte oder  Nichtbeachtung der  Versandbedingungen dieser  AGB  entstanden  ist. Die Annahme einer  solchen Briefsendung  durch  BWPOST  befreit  den  Absender  nicht  von seiner  Haftung,  es sei  denn,  der  Mangel  war  bei  der Annahme offenkundig.

5.4.2  Der  Absender  haftet  für  einen Zeitraum  von zwölf  Monaten,  vom  Tag  des  Hochladens und der  Aufgabe der  Sendung zur  Beförderung,  für nicht  entrichtete Entgelte  sowie für Beträge,  welche die  BWPOST  berechtigterweise im  Zusammenhang mit der  ordnungsgemäßen Leistungserbringung für  den Absender  ausgelegt  hat. Die zwölfmonatige Verjährungsfrist ist unterbrochen, wenn BWPOST die nicht entrichteten Entgelte bzw. die oben genannten Beträge innerhalb dieser Frist außergerichtlich gegenüber dem Absender geltend macht.
5.4.3  BWPOST  ist  berechtigt,  zur  Sicherung aller  Entgeltansprüche  von  BWPOST,  die  BWPOST  im  Zusammenhang mit  der  ordnungsgemäßen Leistungserbringung für  den Absender  zustehen,  die Briefsendung zurückzubehalten und nach zwölf  Monaten durch öffentliche Versteigerung zu verwerten,  wenn  die Zahlung der  auf  der  Briefsendung lastenden Entgelte oder  Auslagen vom Absender  und vom  Empfänger  verweigert wird.

 

6  Sperre  des  Hybridbrief-Postfachs

 

6.1.1  Gründe einer  Sperre

BWPOST  ist  berechtigt,  das  Hybridbrief-Postfach des Kunden zu sperren,  wenn einer  der  folgenden Gründe oder  in  der  Tragweite vergleichbare  Gründe vorliegen:

-  es liegt  einer  der  Gründe gemäß  Punkt  1.2.3  vor,

-  beim  Verstoß  gegen vertragliche oder  gesetzliche Pflichten.

6.1.2  Dauer  und Folgen einer  Sperre

Die Sperre kann  seitens  BWPOST  jedenfalls solange aufrechterhalten werden,  als  die Gründe für  die  Sperre vorliegen;  bei  Wegfall der  Gründe wird  die Sperre aufgehoben. Die allfälligen Kosten der Sperre sowie Aufhebung der Sperre werden dem Kunden zur Zahlung vorgeschrieben, sofern er die Sperre zu vertreten hat. BWPOST  behält sich zudem  die  Geltendmachung eines weiteren  Schadens vor,  der  BWPOST  im  Zusammenhang mit  der  Sperre  des  Hybridbrief-Postfachs und der  vom  Kunden ausgelösten  und zu vertretenden  Gründe entstanden ist.

6.1.3 Im Fall der Sperre des Hybridbrief-Postfachs ist jegliche Haftung von BWPOST ausgeschlossen.

 

7  Datenschutz

 

BWPOST  verwendet  die ihr  vom  Kunden übermittelten  Daten (das sind  u.a.:  Name  und Adresse  des (der)  Empfänger(s), Bankdaten,  E-Mail-Adresse)  ausschließlich zum  Zweck der Durchführung der  Geschäftsabwicklung. Die Verwendung der Daten erfolgt vertraulich.

Die genaue Beschreibung des von uns praktizierten Datenschutzes finden Sie auf der Seite www.bwpost.digital im Downloadbereich, in unserer Datenschutzerklärung.

 

8  Rechtsweg  und Gerichtsstand

 

8.1.1  Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten aus  einem  auf  Basis  dieser  AGB  abgeschlossenen Vertragsverhältnis ist  das sachlich für  die  Stadt  Stuttgart  zuständige Gericht.

8.1.2  Für  Streitigkeiten aus einem  auf  Basis dieser  AGB  geschlossenen Vertragsverhältnis  Für  Streitigkeiten aus einem  auf Basis dieser  AGB  geschlossenen Vertragsverhältnis  gilt  deutsches  Recht  unter  Ausschluss des UN-Kaufrechts  und kollisionsrechtlicher  Bestimmungen.

 

 

 

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