Hybridbrief national, Gültig ab 01.12.2017
Allgemeiner Teil
1.1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der BWPOST Böblingen GmbH (im Folgenden „BWPOST“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Absender“) für Dienstleistungen des Hybridbrief-Portals www.bwpost-boeblingen.digital innerhalb Deutschlands.
1.1.2 Als integrierter Bestandteil dieser AGB gilt die „Hybridbrief“ -Leistungsbeschreibung (im Folgenden „Leistungsbeschreibung“), in dem das Dienstleistungsangebot näher definiert ist.
1.1.3 Bei dieser Leistung handelt es sich nicht um eine Leistung des Universaldienstes im Sinne des Postgesetzes in der jeweils gültigen Fassung (PostG).
1.2 Registrierung, Kündigung
1.2.1 Für die Registrierung von Privatpersonen zur Nutzung des Hybridbrief-Portals ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie deren Hauptwohnsitz in Deutschland Voraussetzung; dies gilt auch für Unternehmer, welche natürliche Personen sind. Unternehmen, welche als juristische Personen, Personengesellschaften oder als sonstige rechtsfähige Einrichtungen das Hybridbrief-Portal nutzen, müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
1.2.2 Durch den Abschluss der auf www.bwpost-boeblingen.digital richtigen und vollständigen Registrierung gibt der antragstellende Kunde sein Einverständnis zur Einrichtung eines Hybridbrief-Postfaches nach Maßgabe dieser AGB ab.
1.2.3 BWPOST behält sich vor, das Einrichten eines Hybridbrief-Postfaches bei Vorliegen wichtiger Gründe abzulehnen, insbesondere wenn
- der Kunde minderjährig oder geschäftsunfähig ist,
- der Kunde die zur Registrierung erforderlichen Daten nicht vollständig oder nicht richtig angibt,
sonst begründete Zweifel zur Identität, Rechtsfähigkeit oder Rechtspersönlichkeit des Kunden bestehen und auch auf
entsprechende Aufforderung nicht aufgeklärt werden können,
- begründeter Verdacht des Missbrauchs und/oder Gefährdung eines Kommunikations-, Post- und Beförderungsdienstes
sowie damit zusammenhängender Leistungen vorliegt,
- sonstige Umstände vorliegen, die BWPOST das Eingehen eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unzumutbar machen.
- der Kunde das Hybridbrief-Postfach länger als 6 Monate nicht nutzt;
- der Kunde gegenüber BWPOST mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist;
- der Kunde wiederholt oder gröblich gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, dieser AGB oder Gesetz verstößt;
- wenn die Voraussetzungen einer Sperre gemäß Punkt 6.1.1. bestehen,
1.2.4 Der Kunde kann jederzeit das Hybridbrief-Postfach kündigen, indem der Kunde die Kündigung per
E-Mail an info@bwpost-bb.de mit dem Betreff „Kündigung“ übermittelt. BWPOST kann das Hybridbrief-Postfach kündigen, insbesondere wenn der Kunde schuldhaft in die Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte oder Namensrechte der BWPOST oder Dritter eingreift.
1.3 Vertragsverhältnis
1.3.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem registrierten Kunden und BWPOST kommt mit dem Anklicken des Buttons „Sendung zahlungspflichtig verschicken“ zustande.
1.3.2 Entspricht eine Sendung nicht den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung und dieser AGB, insbesondere Punkt 1.6., steht es BWPOST frei, die Erstellung und Versand der Sendung zu verweigern.
1.4 Allgemeine Maßgrenzen
Die Briefsendung soll minimal 1 ein- bzw. doppelseitig bedrucktes A4-Blatt, jedoch maximal 20 doppelseitig bedruckte A4-Blätter beinhalten.
1.5 Leistungsumfang
1.5.1 Lettershopleistungen
Die Lettershopleistungen (Druck, Kuvertierung, Postfertigung der Sendungen) werden von dem von BWPOST beauftragten Subunternehmer erbracht.
1.5.2 Beförderung
BWPOST befördert nach den Bedingungen dieser AGB adressierte Sendungen, welche entsprechend der Leistungsbeschreibung über das Hybridbrief-Portal elektronisch übermittelt und zur Beförderung in Auftrag gegeben werden. Die elektronische Übermittlung der Inhalte der Sendung in Form des Hochladens erfolgt nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und die Beförderung der erstellten Briefsendungen nach Maßgabe des Punktes 3.
1.6 Von der Leistung ausgeschlossene Inhalte bzw. Sendungen
BWPOST ist nicht verpflichtet, die vom Kunden hochgeladenen und zur Beförderung in Auftrag gegebenen Inhalte der Sendungen zu prüfen. Sollten diese aber auf Grund ihrer Eigenschaften bzw. Beschaffenheit gegen Gesetze verstoßen, für das Betriebssystem des Hybridbrief-Portals ungeeignet sein und BWPOST wird dies bekannt, werden diese Sendungen von BWPOST nicht bearbeitet und von der Beförderung ausgeschlossen.
1.7 Ermittlung und Bezahlung von Entgelten
1.7.1 Der Kunde ist verpflichtet, für jede von ihm in Anspruch genommene Leistung von BWPOST nach Maßgabe der jeweils geltenden Preisliste, das ihm im Hybridbrief-Portal bekanntgegebene Entgelt nach Wahl der vorgegebenen Zahlungsart zu zahlen.
1.7.2 Die Bezahlung erfolgt bei der Auftragserteilung mittels Rechnung am Ende des Monats.
Eventuell anfallende Überweisungs- und/oder Bankspesen sind vom Kunden selbst zu tragen.
1.7.3 Zugestellte Briefsendungen, die BWPOST im ungeöffneten Zustand zur Rücksendung an den Absender übergeben werden, müssen nicht mehr freigemacht werden (z.B. nachträgliche Annahmeverweigerung).
1.7.4 Einwendungen gegen die bezahlten Entgelte sind vom Kunden innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum bei BWPOST schriftlich zu erheben; andernfalls gilt die Entgeltforderung von BWPOST als anerkannt.
1.8 Auskünfte über Briefsendungen
1.8.1 BWPOST gibt, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich anders bestimmt ist, Auskünfte über Briefsendungen nur dem Absender oder dem Empfänger, wenn der Nachfragende seine Berechtigung glaubhaft macht und die wesentlichen Merkmale der Sendung angibt.
1.8.3 Informationen und nähere Auskünfte erteilt BWPOST unter der Tel. Nr.: 07031 76387 - 0
2 Aufgabe
2.1 Nachdem der Kunde den Button „Sendungen zahlungspflichtig verschicken“ angeklickt hat, wird die Sendung der weiteren Verarbeitung und Beförderung zugeführt.
2.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er BWPOST nach „Sendung zahlungspflichtig verschicken“ erteilt.
2.3 Einschreiben:
Einschreiben werden zurzeit im Hybridbrief-Portal noch nicht angeboten.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Sendungen vor Abgabe auf die Richtigkeit des Inhalts, der Empfängeradresse und der Druck- und Versandoptionen hin, zu überprüfen. Sendungen, die durch eigenes Verschulden falsch in Auftrag gegeben wurden, werden nicht zurück erstattet.
Abgabe
Die Abgabe der Briefsendungen erfolgt im Wege der Zustellung (Punkt 3.4).
3.1 Empfänger
3.1.1 Empfänger einer Briefsendung ist die in der Anschrift angegebene (natürliche oder juristische) Person.
3.1.2 Bei Briefsendungen, in deren Anschrift keine natürliche Person angegeben ist, werden an eine Person abgegeben, die kraft Gesetzes, kraft rechtsgeschäftlicher Vollmacht, kraft Postvollmacht oder kraft Anstaltsordnung zur Übernahme berechtigt ist. Der kraft Gesetzes zur Übernahme Berechtigte hat im Zweifelsfall seine Berechtigung gegenüber BWPOST glaubhaft zu machen.
3.1.3 Für verstorbene Empfänger eingeschriebene Briefsendungen werden als unzustellbar behandelt, soweit sie nicht an einen Übernahmeberechtigten kraft (Post-) Vollmacht abgegeben werden können. Nicht eingeschriebene Briefsendungen werden an ein geschäftsfähiges Familienmitglied abgegeben, welches mit dem Verstorbenen bis zu seinem Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.
3.2 Übernahmeberechtigte
3.2.1 Ist der Empfänger ein Rechtsanwalt oder Notar, dessen Kanzlei von einem Stellvertreter oder Substituten geführt wird, werden für den Empfänger einlangende Briefsendungen an den Stellvertreter oder Substituten abgegeben.
3.2.2 Kraft Anstaltsordnung
Ist der Empfänger einer Anstaltsordnung unterworfen, werden Briefsendungen statt an den Empfänger an die Person abgegeben, die auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Leiter der Anstalt und der Zustellbasis zur Übernahme der für die Angehörigen der Anstalt einlangenden Briefsendungen berechtigt ist.
Weigert sich der Leiter der Anstalt, eine solche Vereinbarung mit der Zustellbasis zu treffen, werden Briefsendungen an Empfänger, die einer Anstaltsordnung unterworfen sind, nach den sonstigen Bestimmungen der AGB behandelt.
3.2.3 Kraft Postvollmacht oder rechtsgeschäftlicher Vollmacht
3.2.4 Hat der Empfänger eine Postvollmacht erteilt, können Briefsendungen statt an den Empfänger auch an die laut Postvollmacht übernahmeberechtigte(n) Person(en) abgegeben werden.
Besteht eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht, welche gerichtlich oder notariell beglaubigt wurde, werden die Sendungen gemäß dem Umfang der Vollmacht dem Bevollmächtigen ausgehändigt.
3.3 Übernahmebestätigung
3.3.1 Ist die Übernahme bei persönlicher Übergabe einer Sendung zu bestätigen hat dies unter Beifügung von Datum und Unterschrift des Übernehmers zu erfolgen.
3.3.2 Wird die Briefsendung statt an den Empfänger an eine andere Person abgegeben, muss diese ihrer Unterschrift einen Vermerk beifügen, aus dem ihre Übernahmeberechtigung eindeutig erkennbar ist.
3.4 Abgabe durch Zustellung
3.4.1 Die BWPOST Böblingen GmbH übernimmt die gewerbliche Beförderung vom Druckdienstleister zum Empfänger nach Maßgabe dieser AGB nachzulesen unter https://boeblingen.bwpost.net/agb.html.
Soweit nicht abweichend vereinbart umfasst dies, die Abholung der Sendungen beim Druckdienstleister, die Erfassung und Sortierung im Briefzentrum und die Zustellung an den Empfänger.
3.4.2 Die Briefsendungen werden an die auf der Sendung angegebene Abgabestelle zugestellt.
3.4.3 Briefsendungen werden in eine dafür vorgesehene Einrichtung (z.B. Postbriefkasten, Hausbrieffachanlage) eingelegt.
Ist die Zustellung in einer solchen Vorrichtung nicht möglich, ist die Anschrift des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder mit Gefahr für den Zusteller verbunden, so wird diese Briefsendung als unzustellbar an den Absender zurückgeschickt.
3.5 Unzustellbare Briefsendungen
3.5.1 Briefsendungen sind unzustellbar, wenn keine Abgabe an den Empfänger, Übernahmeberechtigten oder Ersatzempfänger möglich ist.
3.5.2 Unzustellbare Briefsendungen werden an den Absender zurückgesendet, sofern die Absenderkennung in Adressfeld gemäß Vorlage erkennbar ist und die Adresse des Absenders für Rücksendungen bekannt ist oder der Absender im Zuge einer von BWPOST durchgeführten Öffnung der Briefsendung ermittelt werden kann. Der Absender ist für den Nachweis der korrekten Absenderkennung verantwortlich.
3.5.3 Nicht zurückgesendet werden Briefsendungen die von der Beförderung ausgeschlossen sind.
3.5.4 Briefsendungen gelten insbesondere dann als unzustellbar, wenn - der Empfänger die Annahme der Briefsendung verweigert oder die Übernahmebestätigung nicht leistet;
- nach der Aufgabe festgestellt wird, dass die Briefsendung von der Postbeförderung ausgeschlossen ist;
- die Empfängeradresse ungenau oder unvollständig angegeben ist
- der richtige Empfänger nicht ermittelt werden kann;
- die Empfangsberechtigung nicht nachgewiesen werden kann.
3.6 Unanbringliche Briefsendungen
3.6.1 Briefsendungen die weder an den Empfänger abgegeben noch an den Absender zurückgegeben werden können wer- den als unanbringlich behandelt. Unanbringliche Briefsendungen werden nach Ablauf von sechs Monaten ab Feststellen der Unanbringlichkeit der Vernichtung zugeführt.
3.6.2 Der Absender erklärt sich bei Aufgabe der Briefsendung damit einverstanden, dass unanbringliche Briefsendungen nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist in das Eigentum von BWPOST übergehen. BWPOST ist berechtigt, den Inhalt der Briefsendung nach Eigentumsübergang zur Abdeckung sämtlicher Entgelte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beförderung dieser Sendung für den Absender durch Versteigerung zu verwerten.
3.7 Schadensfeststellung
3.7.1 Nach der Aufgabe an Briefsendungen wahrgenommene Schäden, welche die ordnungsgemäße Abgabe verhindern, werden, soweit dies betrieblich möglich ist, von BWPOST behoben.
3.7.2 Lässt die Art des Schadens eine Beschädigung oder Minderung des Inhalts vermuten, wird der Umfang des Schadens nach Möglichkeit im Beisein des Absenders oder des Empfängers festgestellt.
4 Rücktrittsrecht
Das Rücktrittsrecht ist bei Nutzung des Hybridbrief-Portals ausgeschlossen, da die Sendung nach der Spezifikation des Kunden angefertigt wird.
5 Haftung
5.1 Haftung der BWPOST
5.1.1 Gewährleistung
Die BWPOST haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung der BWPOST ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Der von BWPOST zu leistende Schadenersatzbetrag beträgt höchstens EUR 75,-.
Eine über die Wertangabe bzw. den Maximalbetrag von EUR 75,- hinausgehende Haftung durch BWPOST, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Absender ist, ausgeschlossen. Der Versand der Briefsendungen auf dem Postweg erfolgt ohne Gewähr. BWPOST übergibt den produzierten Auftrag an externe Zustelldienste und hat auf die tatsächliche Zustellung keinen Einfluss.
5.1.2 Der Absender hat nachzuweisen, dass
- er einen Vertrag mit BWPOST abgeschlossen hat;
- BWPOST diesen Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
- ein Schaden in einer bestimmten Höhe eingetreten ist;
- der Schaden auf die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch die BWPOST zurückzuführen ist.
5.2 Haftungsausschluss
5.2.1 Aufgrund unterschiedlicher Farbeinstellungen bei Bildschirmen und sonstiger Ausgabemedien kann es beim Drucken der elektronisch übermittelten Inhalte und Briefsendungen zu Farbabweichungen kommen; diesbezüglich ist die Haftung von BWPOST ausgeschlossen.
5.2.2 Die Haftung durch BWPOST ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Inhalt bzw. die Briefsendung nicht unter eines der in Punkt 1.6 angeführten Verbote fällt oder von einer Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden ist.
- der Absender das Hybridbrief-Postfach für rechtswidrige Zwecke und/oder missbräuchlich und/oder sicherheits- /betriebsgefährdend verwendet.
5.3 Sonderregelungen für Kaufleute iSd HGB
Für Kaufleute iSd HGB gelten neben den allgemeinen die im Folgenden genannten weiteren Bestimmungen zusätzlich.
5.3.1 Rügepflicht
- Dem Absender stehen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nur zu, wenn Mängel und Verzögerungen innerhalb einer Woche nach Abgabe der Briefsendung schriftlich gerügt werden.
- Augenscheinliche Beschädigungen oder Teilverluste sind über die Rügepflicht gem. dem vorigen Absatz hinaus an dem der Abgabe der Sendung folgenden Werktag (ausgenommen Samstag) schriftlich zu rügen.
- Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Schadensmeldung, erlöschen alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
- Neben den oben genannten Voraussetzungen muss der Absender zusätzlich das Vorliegen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der BWPOST beweisen.
- Ersatzansprüche gegen BWPOST sind vom Absender innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers
gerichtlich geltend zu machen. In diese Frist wird der Zeitraum zwischen Beginn und Abschluss eines Verfahrens vor der Regulierungsbehörde, bis zu einer maximalen Dauer von drei Monaten, nicht eingerechnet.
- Sind Schaden und Schädiger unbekannt beläuft sich die allgemeine Frist zur Geltendmachung des Schadens auf drei Jahre, gerechnet ab Abschluss des Vertrages mit BWPOST.
5.4 Haftung des Absenders
5.4.1 Der Absender einer Briefsendung haftet der BWPOST für jeden Schaden, der infolge des Hochladens und der Versendung der von ihm übermittelten Inhalte oder Nichtbeachtung der Versandbedingungen dieser AGB entstanden ist. Die Annahme einer solchen Briefsendung durch BWPOST befreit den Absender nicht von seiner Haftung, es sei denn, der Mangel war bei der Annahme offenkundig.
5.4.2 Der Absender haftet für einen Zeitraum von zwölf Monaten, vom Tag des Hochladens und der Aufgabe der Sendung zur Beförderung, für nicht entrichtete Entgelte sowie für Beträge, welche die BWPOST berechtigterweise im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Leistungserbringung für den Absender ausgelegt hat. Die zwölfmonatige Verjährungsfrist ist unterbrochen, wenn BWPOST die nicht entrichteten Entgelte bzw. die oben genannten Beträge innerhalb dieser Frist außergerichtlich gegenüber dem Absender geltend macht.
5.4.3 BWPOST ist berechtigt, zur Sicherung aller Entgeltansprüche von BWPOST, die BWPOST im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Leistungserbringung für den Absender zustehen, die Briefsendung zurückzubehalten und nach zwölf Monaten durch öffentliche Versteigerung zu verwerten, wenn die Zahlung der auf der Briefsendung lastenden Entgelte oder Auslagen vom Absender und vom Empfänger verweigert wird.
6 Sperre des Hybridbrief-Postfachs
6.1.1 Gründe einer Sperre
BWPOST ist berechtigt, das Hybridbrief-Postfach des Kunden zu sperren, wenn einer der folgenden Gründe oder in der Tragweite vergleichbare Gründe vorliegen:
- es liegt einer der Gründe gemäß Punkt 1.2.3 vor,
- beim Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten.
6.1.2 Dauer und Folgen einer Sperre
Die Sperre kann seitens BWPOST jedenfalls solange aufrechterhalten werden, als die Gründe für die Sperre vorliegen; bei Wegfall der Gründe wird die Sperre aufgehoben. Die allfälligen Kosten der Sperre sowie Aufhebung der Sperre werden dem Kunden zur Zahlung vorgeschrieben, sofern er die Sperre zu vertreten hat. BWPOST behält sich zudem die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor, der BWPOST im Zusammenhang mit der Sperre des Hybridbrief-Postfachs und der vom Kunden ausgelösten und zu vertretenden Gründe entstanden ist.
6.1.3 Im Fall der Sperre des Hybridbrief-Postfachs ist jegliche Haftung von BWPOST ausgeschlossen.
7 Datenschutz
BWPOST verwendet die ihr vom Kunden übermittelten Daten (das sind u.a.: Name und Adresse des (der) Empfänger(s), Bankdaten, E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Geschäftsabwicklung. Die Verwendung der Daten erfolgt vertraulich.
Die genaue Beschreibung des von uns praktizierten Datenschutzes finden Sie auf der Seite www.bwpost.digital im Downloadbereich, in unserer Datenschutzerklärung.
8 Rechtsweg und Gerichtsstand
8.1.1 Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertragsverhältnis ist das sachlich für die Stadt Stuttgart zuständige Gericht.
8.1.2 Für Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnis Für Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.